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IV vergütet Hörgeräte-Versorgung künftig pauschal

Die Invalidenversicherung vergütet die Versorgung mit Hörgeräten neu mit Pauschalbeiträgen an die Hörbehinderten. Der früher geltende Tarifvertrag mit den Akustikerverbänden wurde gekündigt.

Laut Bundesamt für Sozialversicherungen ermögliche das Pauschalsystem den Versicherten deutlich mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit. Es bringe Wettbewerb in die Hörgeräte-Versorgung, tiefere Preise und den Sozialversicherungen weitere Einsparungen. Das neue Pauschalsystem sei für die Hörbehinderten vorteilhaft. Sie erhalten das Geld von der Versicherung direkt ausbezahlt und können damit ihre Hörgeräteversorgung frei wählen. Sie können Preis und Leistung abwägen und so auf die Qualität der Versorgung und auf die zu tragenden Kosten direkt Einfluss nehmen. Das stärke den Wettbewerb und bringe die Preise zum Sinken. Die Invaliden- und die Alters- und Hinterlassenenversicherung können mit dem neuen Pauschalsystem Einsparungen von bis zu 30 Millionen Franken erreichen. Die Gesamtausgaben von IV und AHV für Hörgeräte belaufen sich auf ca. 100 Millionen Franken jährlich.

840 Franken Pauschale für ein Hörgerät
Die Höhe der neuen Pauschale für die Versorgung mit einem Hörgerät wurde unter Berücksichtigung der Vergütungshöhe in EU-Vergleichsländern, insbesondere in Deutschland, ermittelt.
Auf dieser Basis berechnet, ergibt sich eine Pauschale von 840 Franken für ein Hörgerät und von 1650 Franken für zwei Hörgeräte. Hinzu kommen bei Bedarf jährliche Pauschalen für Ersatzbatterien und für Reparaturen. Die Hersteller und die Akustiker-Branche sind in der Lage, zu diesen Preisen eine breite Palette qualitativ hochstehender Geräte und einwandfreien Service anzubieten.
Auch die AHV wendet das neue Vergütungssystem an. Findet die Erstversorgung im AHV-Alter statt, so beträgt der Beitrag der AHV wie bisher 75% der IV-Leistung (630 Franken) und wie bisher nur für eine einseitige Versorgung.

Spezielle Regelungen für Kinder und für Härtefälle
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird keine Pauschale, sondern ein Höchstvergütungsbetrag in der Höhe der bisherigen Fallkosten festgelegt. Zudem wird eine Härtefallregelung getroffen für den kleinen Anteil an Hörbehinderten, die mit dem Pauschalbeitrag nicht zweckmässig mit einem Hörgerät versorgt werden können. Die Prüfung dieses Anspruchs erfolgt aufgrund von klar definierten Kriterien.

Das neue Pauschalsystem ist auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten.
Quelle: Auszug und Zitate der Mitteilung des Bundesamt für Sozialversicherungen vom 17.12.2010

 
Anmerkung der Hörhilfe Borner AG

Ab dem 1. Juli 2011 gilt nun tatsächlich das neue Abgabesystem. Von einer Verbesserung für die betroffenen Hörgeräteträger/innen kann keine Rede sein. Der Bund spart nun Geld! …aber am falschen Ort! Die Kunden, die sich ein/zwei Hörgerät/e anpassen lassen möchten (müssen!), laufen nunmehr Gefahr „schnell und fabrikmässig“ abgefertigt zu werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen spricht von „mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit“ (für die Kunden). Die Realität wird aber eine andere sein. Zudem müssen die Betroffenen einen höheren Privatanteil beim Kauf von Hörgeräten bezahlen.

Ein gutgemeinter Rat an bisherige und künftige Hörgeräte-Träger/innen: Ein Hörgerät ist unter Umständen rasch gekauft/verkauft. Ein zweckmässiges Hörgerät muss jedoch nicht immer das teuerste Modell sein! Entscheidend wichtig ist die Dienstleistung des Hörgeräteakustikers während der Anpassung (seriöses Ausprobieren!) und ebenso die spätere jahrelange Nachversorgung (Nachjustieren, Kontrolle und Reinigung des Hörgerätes).