IV vergütet Hörgeräte-Versorgung
künftig pauschal
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| Die Invalidenversicherung vergütet
die Versorgung mit Hörgeräten neu mit Pauschalbeiträgen
an die Hörbehinderten. Der früher geltende Tarifvertrag
mit den Akustikerverbänden wurde gekündigt.
Laut Bundesamt für Sozialversicherungen ermögliche das
Pauschalsystem den Versicherten deutlich mehr Selbstverantwortung
und Entscheidungsfreiheit. Es bringe Wettbewerb in die Hörgeräte-Versorgung,
tiefere Preise und den Sozialversicherungen weitere Einsparungen.
Das neue Pauschalsystem sei für die Hörbehinderten vorteilhaft.
Sie erhalten das Geld von der Versicherung direkt ausbezahlt und
können damit ihre Hörgeräteversorgung frei wählen.
Sie können Preis und Leistung abwägen und so auf die
Qualität der Versorgung und auf die zu tragenden Kosten direkt
Einfluss nehmen. Das stärke den Wettbewerb und bringe die
Preise zum Sinken. Die Invaliden- und die Alters- und Hinterlassenenversicherung
können mit dem neuen Pauschalsystem Einsparungen von bis
zu 30 Millionen Franken erreichen. Die Gesamtausgaben von IV und
AHV für Hörgeräte belaufen sich auf ca. 100 Millionen
Franken jährlich.
840 Franken Pauschale für ein Hörgerät
Die Höhe der neuen Pauschale für die Versorgung mit einem
Hörgerät wurde unter Berücksichtigung der Vergütungshöhe
in EU-Vergleichsländern, insbesondere in Deutschland, ermittelt.
Auf dieser Basis berechnet, ergibt sich eine Pauschale von 840
Franken für ein Hörgerät und von 1650 Franken für
zwei Hörgeräte. Hinzu kommen bei Bedarf jährliche
Pauschalen für Ersatzbatterien und für Reparaturen. Die
Hersteller und die Akustiker-Branche sind in der Lage, zu diesen
Preisen eine breite Palette qualitativ hochstehender Geräte
und einwandfreien Service anzubieten.
Auch die AHV wendet das neue Vergütungssystem an. Findet die
Erstversorgung im AHV-Alter statt, so beträgt der Beitrag
der AHV wie bisher 75% der IV-Leistung (630 Franken) und wie bisher
nur für eine einseitige Versorgung.
Spezielle Regelungen für Kinder und
für Härtefälle
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre wird keine Pauschale,
sondern ein Höchstvergütungsbetrag in der Höhe der
bisherigen Fallkosten festgelegt. Zudem wird eine Härtefallregelung
getroffen für den kleinen Anteil an Hörbehinderten, die
mit dem Pauschalbeitrag nicht zweckmässig mit einem Hörgerät
versorgt werden können. Die Prüfung dieses Anspruchs
erfolgt aufgrund von klar definierten Kriterien.
Das neue Pauschalsystem ist auf den 1. Juli 2011 in Kraft getreten.
Quelle: Auszug und Zitate der Mitteilung des Bundesamt für
Sozialversicherungen vom 17.12.2010
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| Anmerkung der Hörhilfe Borner
AG
Ab dem 1. Juli 2011 gilt nun tatsächlich das neue Abgabesystem.
Von einer Verbesserung für die betroffenen Hörgeräteträger/innen
kann keine Rede sein. Der Bund spart
nun Geld! …aber am falschen Ort! Die Kunden, die sich ein/zwei
Hörgerät/e anpassen lassen möchten (müssen!),
laufen nunmehr Gefahr „schnell und fabrikmässig“ abgefertigt
zu werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen spricht
von „mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit“ (für
die Kunden). Die Realität wird aber eine andere sein. Zudem
müssen die Betroffenen einen höheren Privatanteil beim
Kauf von Hörgeräten bezahlen.
Ein gutgemeinter Rat an bisherige und künftige
Hörgeräte-Träger/innen: Ein Hörgerät
ist unter Umständen rasch gekauft/verkauft. Ein zweckmässiges
Hörgerät muss jedoch nicht immer das teuerste Modell
sein! Entscheidend wichtig ist die Dienstleistung des
Hörgeräteakustikers während der Anpassung (seriöses
Ausprobieren!) und ebenso die spätere jahrelange Nachversorgung
(Nachjustieren, Kontrolle und Reinigung des Hörgerätes).
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